AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ELIAS Garantie GmbH

Garantiebedingungen für Österreich (Stand 01. Oktober 2016)

Jedes ELIAS Heizpaneel durchläuft eine Serie strenger Endkontrollen, welche die optimale Funktion ihrer ELIAS Heizung über viele Jahre sicherstellen sollen. Die Produktion der ELIAS Heizpaneele erfolgt zu 100% in Österreich, auch besteht ein ELIAS Heizpaneel ausschließlich aus hochwertigsten Materialien und Komponenten, welche nahezu alle aus Österreich bezogen und von den ELIAS Mitarbeitern in ihrer Heimatregion mit viel Liebe und Engagement gewissenhaft verarbeitet werden.
Deshalb sollten Sie die ELIAS-Garantie auch niemals in Anspruch nehmen müssen. Niemand kann jedoch wissen, ob sich ein kleiner, unsichtbarer Material- oder Verarbeitungsfehler nicht doch irgendwann als Störung manifestiert, der einen Heizungsausfall mit sich bringt.
Dafür wurde die ELIAS-Garantie ins Leben gerufen, welche allen ELIAS Nutzern für bis zu 30 Jahre Sicherheit gegen Heizungsausfall bietet. Nachstehende AGB regeln die Bestimmungen der ELIAS-Garantie.

1. Allgemeines
a) Für sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, somit für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ELIAS-Garantie GmbH und dem Kunden gelten – abgesehen von zwingenden gesetzlichen Regelungen – ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Der Kunde erklärt sich mit Abgabe der Bestellung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und anerkennt deren Anwendung. Mündliche Nebenabreden und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
b) Die ELIAS-Garantie ist eine unselbständige Garantie und kann nur im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über definierte Heizgerätemodelle der Marke ELIAS abgeschlossen werden. Garantiegeber ist die ELIAS-Garantie GmbH (nachfolgend Garantiegeber genannt), eine Gesellschaft, welche ausschließlich für die Rücklagenbildung und langfristige Sicherheit der Abwicklung und Finanzierung der ELIAS Garantieverträge gegründet wurde.
c) Garantienehmer kann ausschließlich eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft als Verbraucher abschließt.
d) Ansprüche aus der ELIAS Garantie können nur für Geräte geltend gemacht werden, welche innerhalb 4 Wochen nach Kaufdatum bei der ELIAS Garantie GmbH durch Meldung der Seriennummer und Vorlage des Kaufbelegs registriert wurden.
Für die Inanspruchnahme einer Garantieleistung ist die Vorlage der Garantiekarte mit Seriennummer oder Ersatzweise die Rechnung über eine kostenpflichtige Garantierverlängerung mit Seriennummer/n erforderlich.
Die Beschreibung der Garantieleistungen betrifft ausschließlich die Abwicklung von Garantiefällen in Österreich. Für die Abwicklung von Garantieleistungen im Ausland sind dabei entstehende Mehrkosten (Verpackung, Versand, Frachtrisiko usw.) vom Garantienehmer zu tragen.
e) Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen finden ausschließlich diese Garantiebedingungen Anwendung. Entgegenstehende Vereinbarungen kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens des Garantiegebers zur Anwendung.

2. Garantiepreis
Die über die 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung hinausgehende ELIAS-Garantie von 8 Jahren ab Kaufdatum ist kostenfrei bei Registrierung der Seriennummer/n unter: https://elias-garantie.com erhältlich.
Der aktuelle Preis für die Garantieverlängerung auf 30 Jahre ab Kaufdatum ist unter https://elias-garantie.com ersichtlich. Die Garantieverlängerung kann ebenfalls auf dieser Webseite beantragt werden.

3. Ausschluss weiterer Ansprüche
a) Im Rahmen dieser Garantie sind weitere Ansprüche des Käufers über die hier in ausdrücklich genannten Garantieleistungen hinaus ausgeschlossen.
b) Rechte des Kunden nach dem geltenden Gewährleistungsrecht werden durch diese Garantiebedingungen weder berührt noch eingeschränkt. Leistungen, welche im Rahmen der ELIAS Garantie erbracht werden, stellen kein Anerkenntnis von Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dar.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Auslieferungsdatum. Treten innerhalb dieser Frist Mängel am Heizpaneel auf, so umfasst die Gewährleistung die Reparatur oder den Austausch der defekten Teile. Mit Austausch oder Reparatur des Heizpaneels innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erstauslieferung beginnt die Laufzeit der Gewährleistung für die ausgetauschten Komponenten erneut für 2 Jahre. Für auftretende Mängel nach Ende der Gewährleistungsfrist gelten die Bestimmungen der ELIAS Garantie.

4. Beginn/Ende der ELIAS-Garantie
a) Die Garantiezeit beginnt mit Datum der Rechnungslegung durch einen, von der T4L GmbH autorisierten Verkäufer (Handelspartner) für ein, in der ELIAS-Garantie enthaltenes Produkt. Ein Leistungsanspruch aus der ELIAS-Garantie kann nur nach positiver Prüfung folgender Punkte gewährt werden:

Das Produkt wurde vollständig bezahlt.
Die Seriennummer des Produktes wurde innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung bei der ELIAS-Garantie GmbH online registriert. Online Registrierung unter: https://elias-garantie.com.
Der Garantiepreis bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen wurde vollständig an die ELIAS Garantie GmbH entrichtet.
Die notwendigen Nachweise zur Feststellung des Garantieanspruches im Schadensfall wurden vom Garantienehmer erbracht.

b) Wenn dem Kunden im Garantiefall ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird, gilt die verbleibende Garantiefrist für das Ersatzgerät, dessen Seriennummer als Nachweis für die verbleibende Garantiezeit an Stelle der ursprünglich erfassten Seriennummer tritt. Unterlagen, aus welchen der Tausch auf ein Ersatzgerät nachvollziehbar ist, sind ebenfalls vom Kunden im Original aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
c) Eine Hemmung/Unterbrechung der Garantiezeit findet für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen nicht statt.
d) Die Garantiezeit endet grundsätzlich je nach Kundenwunsch entweder:

zwei Jahre nach Kaufdatum- entspricht der gesetzlichen Gewährleistung,
oder acht Jahre nach Kaufdatum bei online-Registrierung bei der ELIAS-Garantie GmbH,
oder dreißig Jahre nach Kaufdatum bei online-Registrierung bei der ELIAS-Garantie GmbH und Bezahlung des Preises für die Garantieverlängerung.

e) Die Garantiezeit endet in jedem Fall, wenn gemäß Punkt 3d eine Rückzahlung, unabhängig von der prozentualen Höhe, an den Kunden erfolgt.

5. Inhalt der ELIAS-Garantie
a) Der Garantiegeber gewährt für das erworbene Gerät wahlweise:

zwei Jahre Garantie – entspricht der gesetzlichen Gewährleistung,
acht Jahre Garantie bei online-Registrierung bei der ELIAS-Garantie GmbH,
dreißig Jahre Garantie bei online-Registrierung bei der ELIAS-Garantie GmbH und Bezahlung des Preises für die Garantieverlängerung.

Die Garantie gilt für Mängel am Produkt auf Grund von Material- und Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und innerhalb der Garantiezeit gemäß Punkt 2 geltend gemacht werden. Jede ausgestellte Garantiekarte mit Seriennummer bezieht sich auf jeweils das erworbene Gerät im Originalzustand mit der auf der Rückseite des Gerätes ersichtlichen Seriennummer. Bei der kostenpflichtigen Garantieverlängerung auf 30 Jahre kann als Garantienachweis statt einer Garantiekarte auch die Rechnung über die Bezahlung des Preises für die Garantieverlängerung treten, sofern auf der Rechnung die Seriennummern der erfassten Produkte ersichtlich sind.
Bei Schäden durch falsche Montage, Überlastung durch Unterdimensionierung und falscher Bedienung erlischt der Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Die Hinweise in der Montage- und Bedienungsanleitung sind zu beachten. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich mittelbarer oder unmittelbarer Schäden und Kosten, die durch den Gebrauch dieser Anleitung oder durch nicht widmungsgemäßen Einsatz oder Nichtbeachtung der Montage-, Anschluss- und Bedienungsrichtlinien der ELIAS Heizpaneele entstehen könnten. Achten Sie bitte daher darauf, alle Hinweise hinsichtlich Montage, Anschluss und Bedienung genau zu befolgen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Spezialisten des ELIAS Teams gerne beratend zur Seite. Nutzen Sie dazu die Kontaktinformationen auf der Webseite www.eliasheizung.at

Ausgenommen von der Gewährleistung/Garantieleistung sind insbesondere:
(1) Schäden und Kosten durch Inspektionen, Reinigung, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen wegen Verschleiß. Dies gilt auch für eine eventuelle allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung und im Garantiefall entstehende Kosten oder Folgeschäden wie Versand- und Montageaufwendungen, Energieaufwendungen, Heizungsausfall, Hitzeeinwirkung, Beschädigungen, Verunreinigungen, Schäden an Steurungsmodulen u.a.
(2) Schäden und Kosten durch falschen Gebrauch, Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Produktes sowie falsche Dimensionierung, falsche Installation, problematische Bausubstanz, mangelhafte Pflege und Sorgfalt, etc.
(3) Schäden, die z.B. durch Blitzschlag, durch Einwirken von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, falsche Netzspannung, falscher Geräteanschluss, veränderte Systemeinstellungen, nicht geeignetes Zubehör, Veränderungen gegenüber dem Kaufzustand, mechanische Krafteinwirkung (Sturz, Bruch,…), unzureichende Belüftung oder andere vom Garantiegeber nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.
Schadensfälle durch Glasbruch sind nur dann Teil der Gewährleistung, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der Glasbruch auf einen Material- oder Funktionsfehler des Paneels zurückzuführen ist. Wir empfehlen, bei Ihrer Haushaltsversicherung sicherzustellen, dass Glasheizpaneele gegen Glasbruch in Ihrer Versicherung eingeschlossen sind. In der kostenpflichtigen Garantieverlängerung auf 30 Jahre ist der Ersatz bei Glasbruch jedweder Ursache enthalten, sofern der Schaden durch die Hausratsversicherung des Garantienehmers, bzw. der Person, welche den Glasbruch zu verantworten hat, nicht gedeckt ist. In solchen Fällen ist eine schriftliche Bestätigung der fehlenden Deckung seitens der Versicherung bei Geltendmachung des Anspruchs an den Garantiegeber zu übermitteln.
b) Die ELIAS-Garantie (ausgenommen die ersten 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung) findet keine Anwendung auf Geräte, welche über die durchschnittliche Nutzungsdauer eines durchschnittlichen Privathaushaltes belastet werden, wie z.B. bei betrieblicher Nutzung oder in Rahmen anderer Anwendungen als der Wohn- und Büroraumerwärmung. Für ELIAS Heizpaneele gilt eine Nutzung bis max. 2.000 Betriebsstunden pro Jahr in einem Privathaushalt oder in Büroräumen als durchschnittliche Nutzungsdauer.
c) Die ELIAS-Garantie hat grundsätzlich die Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils zum Leistungsinhalt. Es liegt im Ermessen des Garantiegebers, die ELIAS-Garantie durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Geräteteils zu erfüllen.
Der Austausch erfolgt durch ein neues oder überholtes Gerät (Ersatzgerät). Es besteht kein Anspruch auf ein technisch besseres Ersatzgerät, auch wenn dieses dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würde.
Schäden an Steuerungsgeräten jedweder Marke sind nicht Teil der ELIAS-Garantie. Garantieansprüche auf Steuerungsgeräte, wie Thermostate, Schaltaktoren, Funkmodulen usw. unterliegen den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, auch wenn die Steuerungsgeräte gemeinsam mit den ELIAS Heizpaneelen gekauft wurden.
d) Ist die Reparatur des Gerätes nicht durchführbar und ist auf Grund eventueller Änderungen im Produktionsablauf des Herstellers ein Ersatzgerät des selben Gerätemodells nicht verfügbar, so liegt es im Ermessen des Garantiegebers, durch Austausch des Gerätes eines anderen Modells mit den selben oder besseren Leistungsparametern des selben oder eines anderen Herstellers oder durch Rückzahlung des Verkaufspreises mit einem Nutzungsabschlag von 10% pro vollem Nutzungsjahr bis max. 70% ab dem 8. Nutzungsjahr die ELIAS-Garantie zu erfüllen. Die Rückzahlung erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe des kompletten defekten Gerätes im Lieferumfang, samt Original-Kaufbeleg mit angehängter Original-Garantiekarte oder Rechnung über eine Garantieverlängerung mit übereinstimmender Seriennummer. Ausgetauschte Geräte oder Geräteteile gehen in das Eigentum des Garantieerfüllers über.
e) Wird bei Nichtverfügbarkeit des selben Gerätemodells ein Ersatzgerät geliefert, besteht der Garantieanspruch ausschließlich auf die Geräteleistung, Unterschiede in Optik und Bauart des Ersatzgerätes sind in diesem Fall vom Garantienehmer zu akzeptieren.
f) Die in Punkt 3d genannte Rückzahlung erfolgt direkt an den Inhaber des „Original-Kaufbeleges samt angehängten Garantienachweis. Der Garantiegeber ist nicht verpflichtet, den rechtmäßigen Besitz des Kaufbeleges mit der angehängten ELIAS-Garantiekarte oder Garantierechnung zu überprüfen.
g) Die aktuellen Kontaktdaten für die Aufnahme und Meldung von Garantiefällen sind unter der Webadresse https://elias-garantie.com ersichtlich.
h) Der Garantiegeber garantiert schnellstmögliche Reaktionszeiten von Reparatur/Austausch in Garantiefällen, welche in erster Linie von der Dauer der Postwege für den Geräteversand abhängig sind. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen der Austausch/die Reparatur nicht innerhalb von 2 Wochen ab Meldung möglich sein, so wird der Garantiegeber dem Kunden, je nach Möglichkeit, für die Dauer der Reparatur oder der Verfügbarkeit des Ersatzgerätes ein Leihgerät zur Verfügung stellen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Leihgerät.
i) Die dem Kunden aufgrund der gegenständlichen ELIAS-Garantie zustehenden Ansprüche sind in dieser Vereinbarung abschließend geregelt. Der Garantiegeber leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Garantiegeber übernimmt in keinem Fall eine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
j) Mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der hier geregelten ELIAS-Garantie tritt der Kunde jegliche ihm gegenüber Dritten hinsichtlich des konkret bestehenden Fehlers zustehenden Ansprüche an den Garantiegeber ab.

6. Überprüfung und Garantiefall
a) Bei der Anmeldung eines Garantieanspruches entweder telefonisch oder schriftlich über die Telefonnummer oder Mailadresse auf https://elias-garantie.com muss der Kunde den, dem defekten Produkt zugeordneten Kaufbeleg mit Garantiekarte/Rechnung für Garantieverlängerung (im Original) vorlegen oder vorliegen haben.
Unterlagen, aus welchen ein früherer Tausch auf ein Ersatzgerät nachvollziehbar ist, sind gegebenenfalls vorzulegen. Die Seriennummern müssen nachvollziehbar sein. Der Kunde ist verpflichtet, diese Unterlagen sorgfältig aufzuheben, da ein Nachdruck des Kaufbeleges samt den Garantiebedingungen und/oder den Tauschbelegen nicht möglich ist. b) Die Annahme eines Gerätes zur Überprüfung von Leistungen im Rahmen der hier geregelten ELIAS-Garantie stellt kein Anerkenntnis von dem Kunden allenfalls zustehenden Ansprüchen, insbesondere aus der gesetzlichen Gewährleistung, der Herstellergarantie, von Schadenersatz oder der ELIAS-Garantie dar.
Eine Überprüfung, ob ein Anspruch aus der ELIAS-Garantie vorliegt, erfolgt nach Wahl des Garantiegebers entweder telefonisch, durch Übermittlung von Fotos durch den Kunden per E-Mail, oder persönlich am Aufstellungsort durch einen Mitarbeiter des ELIAS Teams oder einen vom Garantiegeber beauftragten Fachpartner oder Sachverständigen, oder mittels Pick-Up- und Return-Service vom Wohnsitz des Kunden.
Die Gewährleistung/Garantie beinhaltet die Reparatur oder den Tausch der schadhaften Komponenten (ELIAS Heizpaneel ohne Steuerungseinheit), welche nach Schadensmeldung und nach telefonischer Abklärung und Prüfung des Schadensfalles individuell abgesprochen und abgewickelt wird. Dies kann durch einen Tausch der schadhaften Komponenten durch den Händler bei dem das Paneel gekauft wurde, am Postweg oder durch einen Mitarbeiter des Herstellers vor Ort geschehen oder durch die Einsendung der schadhaften Komponente(n) und Retournierung nach erfolgter Reparatur. Die Entscheidung darüber, welche Form der Abwicklung im Einzelfall gewählt wird, erfolgt durch den Garantiegeber.
Das betreffende Gerät muss ohne Demontage frei zugänglich sein. Etwaige Kosten für Ausbau oder Abbau des Gerätes sind vom Kunden zu tragen. Defekte Geräte sind nach Rücksprache mit dem Garantiegeber entweder zu entsorgen, oder vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr zur Überprüfung in die Serviceabteilung des Herstellers, oder zu dem Fachhändler, bei dem der Kunde das Gerät gekauft hat, zu bringen. Ein Anspruch auf Erstattung der Transportkosten besteht nicht.
c) Wird aufgrund der Überprüfung des Gerätes festgestellt, dass es sich bei dem vom Kunden reklamierten Defekt nicht um einen Garantiefall handelt, so trägt der Kunde sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbesondere angefallene Anfahrts- und/oder Transportkosten. Der Garantiegeber ist berechtigt, das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten zurückzubehalten.
d) Wird aufgrund der Überprüfung des Gerätes festgestellt, dass es sich bei dem vom Kunden reklamierten Defekt tatsächlich um einen Garantiefall handelt, erfolgt die Erfüllung der ELIAS-Garantie durch den Garantiegeber selbst oder durch Vertragspartner, die vom Garantiegeber beauftragt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen oder diese selbst durchzuführen. In einem solchen Fall erlischt die ELIAS-Garantie, ohne Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Entgeltes für die ELIAS-Garantie oder eine Kostenerstattung.
e) Angegebene Lieferfristen sind, soweit nicht verbindliche Termine vereinbart werden, unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns vertretenen oder auch nicht vertretenen Nichteinhaltung von Lieferterminen stehen unseren Vertragspartnern (Kunden) nicht zu. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.

7. Übergang der ELIAS-Garantie auf nachfolgende Eigentümer
Ordnungsgemäße Registrierung vorausgesetzt, siehe hierzu Punkt 1c, tritt im Falle der Veräußerung des Gerätes der Erwerber anstelle des Veräußerers (Erstkäufer) in dessen Rechtsposition im Rahmen dieser Garantie ein, sofern der ursprüngliche Kaufbeleg der Neuware (im Original) samt angehängtem Garantienachweis vorgelegt werden kann.

8. Datenschutz
Die ELIAS-Garantie GmbH unterliegt samt ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsverpflichtungen. Der Kunde anerkennt jedoch die Verwendung seiner an die ELIAS-Garantie GmbH übermittelten Daten für Auftragsabwicklung, Verrechnung, Buchhaltung, Kundenevidenz, Kundenpflege, Serviceanrufe und allfällige sonstige gesetzliche Verpflichtungen.

9. Sonstiges
Vorliegende Herstellergarantie wird freiwillig übernommen. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in Gang. Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Soweit ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht wurde, ist die Verjährung bis zur Leistungserbringung gehemmt und tritt drei Monate nach der letzten Garantieleistung oder Abgabe einer Erklärung, wonach die Leistung erbracht worden ist oder kein Garantiefall vorliegt, ein.

10. Teilunwirksamkeit (salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt im Übrigen die Wirksamkeit der anderen Bedingungen davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an den Bedingungen eine unzumutbare Härte für eine der beiden Parteien darstellen würde. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist in diesem Fall einvernehmlich durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer Intention und in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllung und Gerichtsstand ist der Firmensitz der ELIAS-Garantie GmbH. Zuständiges Gericht ist das Bezirksgericht St.Veit a.d.Glan. Für Konsumenten im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt § 14 KSchG. Es wird österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

Launsdorf, 01.10.2016

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